Häufig gestellte Fragen

Was muss ich als Neupatient beachten?

Gerne heißen wir Sie als neue Patientin / neuen Patienten in unserer Praxis willkommen.

Beim ersten Termin nehmen wir uns mindestens eine halbe Stunde für Sie Zeit, um Ihre  Zähne und Ihr Zahnfleisch zu untersuchen, Ihre Wünsche zu besprechen und  ggf. einen Behandlungsplan zu erstellen.

Vor einer Untersuchung/Behandlung benötigen wir noch  Angaben zu Ihrer Person und Ihrer Krankheitsgeschichte. Ihre Vorerkrankungen zu kennen, ermöglicht eine sichere Behandlung.

Hier können Sie unser Anmeldeformular (Gesundheitsfragebogen) online ausfüllen. Bitte füllen Sie es gewissenhaft aus. Es wäre hilfreich, wenn Sie es zu Hause in Ruhe ausfüllen und absenden. Selbstverständlich können Sie es sonst auch in der Praxis ausfüllen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen, soweit vorhanden, zur Untersuchung mit

  • Krankenversichertenkarte und Bonusheft, wenn gesetzlich versichert
  • Anmeldeformular
  • Medikamentenliste
  • Röntgenpass
  • Allergiepass

Informieren Sie uns bitte möglichst vor Ihrem ersten Besuch, wenn wir bereits vorhandene Röntgenbilder aus einer anderen Praxis anfordern können. Falls Sie selbst über Röntgenbilder des Kiefers oder der Zähne verfügen, so bringen Sie diese bitte mit.

Wie häufig muss ich zum Zahnarzt?

Die Zahnärzte empfehlen zwei Untersuchungen im Jahr, damit Schäden früh festgestellt und behandelt werden können.

Was mache ich bei Zahnschmerzen?

Wenn Sie uns gleich anrufen, können wir mit Ihnen kurzfristig, meist am selben Tag,  einen Termin verabreden.

Freitag nachmittags vertritt uns in der Regel  die Praxis ZA Passe-Tietje und Dr. Kohnke, Tel. 0421/600486. Am 14.05. 2021  vertritt uns die Praxis Sztraka, am 06.08.2021 die Praxis Gelitschke und  am 27.08.2021 die Praxis Dr. Gabriel

Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den zahnärztlichen Notdienst in Bremen unter der Telefonnummer 1 22 33.

Was mache ich, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Unsere Praxis ist eine Bestellpraxis. Ihr Termin ist nicht doppelt vergeben! Rufen Sie uns daher bitte schnellstmöglich an, damit wir anderen Patienten einbestellen können und Ihnen einen neuen Termin geben können.

Was kostet … ?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei der von uns praktizierten Gründlichkeit, Kostenvoranschläge nur nach zahnärztlicher Untersuchung erstellt werden.

Ist eine Teilzahlung der Rechnung möglich?

Ja, das Deutsche Zahnärztliche Rechenzentrum (DZR), das unsere Rechnungen versendet, ermöglicht Ihnen eine Ratenzahlung über 6 Monate ohne zusätzliche Kosten.

Wie oft muss der Zahnstein entfernt werden?

Der Zahnstein sollte entfernt werden, wenn er vorhanden ist (im Durchschnitt zweimal pro Jahr), weil er ein Risikofaktor für Zahnfleischentzündungen ist. Die gesetzliche Krankenversicherung  bezahlt das Zahnsteinentfernen aber nur noch einmal pro Kalenderjahr.

Wo finde ich die Formulare und Downloads?

Sie finden die Formulare und Downloads in unserer Rubrik "Download" unten auf jeder unserer Webseiten.